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Beitritt neuer Clubs (Kapitel 2 der SWWV-Statuten)

Die Mitgliedschaft von Clubs wird jedes Jahr von der Generalversammlung (im März) bestätigt. Anträge auf Mitgliedschaft während der Saison werden vom Vorstand vorläufig genehmigt.

 

Nach der vorläufigen Bestätigung können die Vereine direkt Lizenzen bestellen, auf unserer Website erscheinen und unsere Mitteilungen erhalten.

 

Formular für die Mitgliedschaft? (GoogleForms) (Google-Konto erforderlich)

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