L'Assemblée Générale a accepté le 1er avril dernier la proposition de remplacer intégralement le paragraphe 5 de l’article 91, par celui proposé par Swiss Olympic pour intégrer les Statuts en matière d’éthique pour le Sport Suisse dans nos statuts.
(translation in progress)

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Pour d'autres informations, contacter Christine ou Fred.

Für alle jene mit wenig Zeit, um alle unsere Reglemente zu lesen, nachfolgend eine Zusammenfassung auf 2 Seiten über die Rechte und Pflichten gegenüber dem Verband. Gute Lektüre!

Reglement und Fragebogen gemäss Beilagen. Für Auskünfte Fred Dupanloup (fred@waterski.ch) kontaktieren.

Unsere Offiziellen (Schiedsrichter, Piloten, Kalkulatoren, Homologatoren, Mitglieder der technischen Kommissionen und des Vorstandes des FSSW) sind Freiwillige. Bezüglich Wettkämpfen ist die Rolle des SWW, eine Liste von Schiedsrichtern, etc. (Art. 52 der Statuten) für die organisierende Clubs zur Verfügung zu stellen und die Ausbildung dieser Schiedsrichter, etc. zu gewährleisten. Die organisierenden Clubs ihrerseits haben die Pflicht, die Schiedsrichter richtig zu behandeln, ihre Arbeitsabläufe und Entscheidungen zu respektieren, ausser offiziellen Protesten gemäss Reglement IWWF. In Uebereinstimmung mit den internationalen Reglementen sind unsere Schiedsrichter ebenfalls Freiwillige, aber die organisierenden Clubs müssen ihre Hotelkosten, Verpflegung und evtl. den Transport (Art. 62 der Statuten) unterstützen. Andere nationale Verbände finanzieren ebenfalls nicht die Teilnahme der Schiedsrichter an Wettkämpfen, welche durch ihre dem Verband angeschlossenen Clubs organisiert werden, sei es für Wasserski oder Wakeboard. Die Clubs sind selbstverständlich frei, die von Ihnen eingeladenen Schiedsrichter zu entschädigen. Der SWWV fördert jedoch das Prinzip der Freiwilligenarbeit, das die Grundlage jedes Vereinslebens ist und Symbol der Sport-Spirits den wir beiden Jugendlichen fördern.

